Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag – zuverlässig, freundlich und individuell. Mit vorhandenem Pflegegrad können die Kosten über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Dieser beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Haushalt genutzt werden.
Bei Krankheit oder nach einer Operation sind wir zuverlässig für Sie da. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 38 SGB V. Für Versicherte fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung an: 10 % pro Tag, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Wir helfen bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen.
Bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann eine Haushaltshilfe ärztlich verordnet bzw. durch Ihre Hebamme bescheinigt werden. Grundlage ist § 24h SGB V. Nach Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten — für Sie in der Regel ohne gesetzliche Zuzahlung. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei Reinigung, Wäsche und Einkäufen.